Strafbefehl

Vom Amtsgericht Cottbus werden derzeit die Ersten Strafbefehle an Menschen, denen bezüglich Ende Gelände 2016 bzw. Kleingruppenaktionen in der Lausitz etwas vorgeworfen wird, verschickt.

Deshalb kurz ein paar Infos zu Strafbefehlen:

Wenn euch eine Straftat vorgeworfen wird (das wisst ihr zum Beispiel, wenn ihr eine Vorladung von der Polizei bekommen habt) kann es sein, dass es zu einem Gerichtsverfahren gegen euch kommt.

Für weniger schwerwiegende Straftaten wird oft mit Strafbefehlen gearbeitet.

Legt ihr gegen den Strafbefehl innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Briefes keinen Einspruch ein, seid ihr, ohne dass je eine Schuld bewiesen wurde, verurteilt und müsst die im Strafbefehl geforderte Strafe zahlen.

Wir empfehlen euch erst einmal Einspruch einzulegen und dann in Ruhe zu überlegen, wie ihr weiter vorgehen wollt. Falls es zu einem Gerichtsprozess kommen sollte könnt ihr euch immernoch dazu entscheiden den Einspruch zurückzuziehen und die Strafe anzunehmen. Detaillierte Infos dazu findet ihr auch in unserer Rechtshilfebroschüre, Kapitel 3.5 oder auf dem Flyer der Roten Hilfe

Einspruch könnt ihr ganz einfach formlos per Post (Einschreiben empfohlen) oder Fax innerhalb der 2-Wochen-Frist an das zuständige Amtsgericht schicken:

„Hiermit lege ich Einspruch gegen den am …xyz… zugestellten Strafbefehl …Akten/Geschäftszeichen… ein“

Mit dem Einspruch habt ihr das Recht auf Akteneinsicht, auch ohne Anwalt. Von diesem Recht empfehlen wir euch Gebrauch zu machen (dazu ebenfalls mehr in der Rechtshilfebroschüre, Kapitel 3.5)
Ihr könnt den Antrag einfach an den Einspruch dranhängen:

„Hiermit beantrage ich Akteneinsicht durch die Übersendung der Verfahrensakte und der dazugehörige Datenträger (CD, DVD, Bilder…) – oder eine Kopie davon – an meine Adresse.

Hilfsweise beantrage ich die Bereitstellung der Verfahrensakte zum Zweck der Akteneinsicht und der Herstellung von Ablichtungen anhand einer Kamera an das Amtsgericht meines Wohnorts.“

Wenn ihr einen Strafbefehl im Zusammenhang mit Ende Gelände 2016 in der Lausitz bekommen habt freuen wir uns wenn ihr euch bei uns meldet! Wir behalten den Überblick über den aktuellen Stand der Repression, können euch unterstützen und beraten und euch mit anderen Betroffenen vernetzen.

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